Sehr geehrte Unternehmerin, Sehr geehrte Unternehmer,
das Corona-Virus hat die sächsische Wirtschaft weiter fest im Griff. Es gibt zwar angekündigte Lockerungen und auch keine Ausgangsbeschränkungen mehr, aber insbesondere für den Gastro- und Wellnessbereich bleibt zu Zukunft ungewiss.
Das sind die Eckpunkte: ✅ Bau- und Gartenmärkte dürfen in Sachsen ab 20. April wieder öffnen, müssen aber Hygieneregeln beachten. ✅ Nach den Ferien dürfen am 20. April zuerst die Lehrer wieder in die Schule, ab 22. April die Abschlussklassen.
✅ Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, Einkaufsmalls bleiben aber zu.
✅ Friseurgeschäfte sollen unter Hygieneauflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.
❌ Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt
Bleiben Sie gesund.
Ihre Wirtschaftsredaktion von DieSachsen.de
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